AGB
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Kontaktdaten:
valuevntrs GmbH Landsberger Allee 394 12681 Berlin E-Mail: kontakt@reveniu.io ‍Telefon: +49 30 54 90 80 23
Stand der AGB: 01/2025

§1 Gegenstand des Vertrags
1.1 Die nachstehenden Allgemein Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für die Zusammenarbeit zwischen der valuevntrs GmbH und deren Kunden bezüglich der Kaltakquise über die Marke “Reveniu” sowie der jeweiligen Vergütung.
1.2 Reveniu beabsichtigt die Akquise von Terminen und/oder die Beratung und/oder weitere Leistungen für den Kunden je nach gewähltem Paket oder Paketen bzw. einzeln verhandelten Sonderleistungen.
§2 Finanzielle Konditionen
2.1 Reveniu erhält bei Vertragsbeginn vom Kunden eine einmalige Setup-Gebühr (Setupfee) von 2.490,00 EUR (netto) sowie einen monatlichen Retainer in Höhe von monatlich 1.790,00 EUR (netto).
2.2 Für jeden (stattgefundenen) Termin, der für den Kunden aus unseren Leadlisten (Nachweis bspw. im “Kunden-Cockpit”) oder vom Kunden zur Verfügung gestellten bzw. andersartig entstandenen Listen bzw. „Kontaktpfaden“ generiert wird, erhält Reveniu eine zusätzliche Vergütung von 190 EUR (netto) für einen SAL und 490 EUR (netto) für einen SQL.
2.3 Reveniu stellt dem Kunden zu Anfang des Projektes bei Vertragsabschluss, Vertragsstart oder bei Projektstart nach eigenem Ermessen die Setup-Gebühr (aus 2.1.) in Rechnung. Reveniu stellt dem Kunden zudem monatlich, nach Beendigung der Testlaufzeit, im Verhältnis des Datums des Vertragsstarts oder zum 1. des Leistungsmonats eine Rechnung über den Retainer (aus 2.1) aus. Zusätzlich stellt Reveniu dem Kunden die jeweilige Termin-Vergütung (aus 2.2) monatlich am 1. des Folgemonats für die für den Vormonatszeitraum gebuchten (validen) Termine in Rechnung. Alle Rechnungen sind mit einem Zahlungsziel von 7 Tagen zu begleichen.
2.4 Definition SAL: Ein Sales Accepted Lead (SAL) ist ein Lead, der von der Vertriebsabteilung geprüft und als legitime Gelegenheit bewertet wurde, die es wert ist, weiterverfolgt zu werden. In unserem Kontext bedeutet das: Es besteht bei Terminierung grundsätzliches Interesse an mehr Informationen zum Produkt / der Dienstleistung. Der Termin wurde mit der richtigen Zielgruppe vereinbart und hat stattgefunden.
2.5 Definition SQL: Ein Sales Qualified Lead (SQL) ist ein Lead, der gründlich auf seine Bedürfnisse und Kaufbereitschaft geprüft wurde, und sich durch eine höhere Wahrscheinlichkeit zum Kauf auszeichnet. In unserem Kontext bedeutet das: Bei der Terminierung wurden alle (im Vorfeld individuell definierten) Qualifizierungskriterien abgefragt und die Informationen an euch übergeben. Der Termin wurde mit der richtigen Zielgruppe vereinbart und hat stattgefunden. Zudem besteht bei Terminierung grundsätzliches Interesse an mehr Informationen zum Produkt / der Dienstleistung und es besteht bei Terminierung eine grundsätzliche Investitionbereitschaft, wenn im Termin alle Parameter passen.
§3 Laufzeit und Kündigung
3.1 Die initiale Laufzeit (Rampup-Phase) beträgt 3 Monate.
3.2 Nach der initialen Laufzeit (Rampup-Phase) verlängert sich der Vertrag unbegrenzt wiederholend automatisch um einen Monat, es sei denn, eine der Parteien kündigt den Vertrag.
3.3 Während der ersten 3 Monate (initiale Laufzeit / Rampup-Phase) kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von 1 Monat zum Ende der initialen Laufzeit (Rampup-Phase) schriftlich gekündigt werden.
3.4 Nach Ablauf der initialen Laufzeit (Rampup-Phase) kann der Vertrag beidseitig jederzeit zum Ende des folgenden Laufzeitmonats schriftlich gekündigt werden.
§4 Qualifizierung
4.1 Anhand der im Workshop und/oder im Fragebogen und allen darauffolgenden Besprechungen, definierten Parametern zur Zusammenarbeit, erstellen wir ein Qualifizierungsdokument, welches Teil dieses Vertrages wird. Zur Qualifizierung dient sowohl dieses Dokument als auch die Definition von SAL (2.4) und SQL (2.5). Dieses Qualifizierungsdokument gilt als Vertragsgrundlage für die Validierung und Qualifizierung aller gebuchten und stattgefunden Termine während der gesamten Vertragslaufzeit und ist fixer Bestandteil dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Änderungen bedürfen immer der Schriftform und Konsens bzw. beidseitige Einigkeit über diese Änderungen der betreffenden Parteien und sind nicht Rückwirkend gültig.

§5 Rechte und Pflichten
5.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle entstandenen Termine nach bestem Wissen und Gewissen mit wahrheitsgemäßer Qualitätseinstufung an Reveniu binnen 2 Werktagen, sofern zumutbar oder spätestens am Ende der Leistungswoche, nach dem jeweiligen Termindatum zu melden. Findet dies nicht statt, gilt der Termin automatisch als validiert und abrechnungsfähig.
5.2 Der Kunde verpflichtet sich außerdem, alle gebuchten Termine, wahrzunehmen und Anwesend zu sein. Sollte dies nicht der Fall sein und der Termin aufgrund nicht Anwesenheit des Kunden nicht stattfinden, gilt der Termin automatisch als validiert und abrechnungsfähig. Eine vorzeitige Absage durch den Kunden, führt ebenfalls dazu, dass die bereits gebuchten Termine automatisch validiert und abrechnungsfähig sind.
5.3 Die Verpflichtungen aus (2.2&5.1&5.2) gelten auch für alle Termine, welche nach dem Stichtag einer Kündigung oder Vertragsbeendigung hinaus stattfinden.
5.3 Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung aller geltenden gesetzlichen Vorschriften.
5.4 Datenschutz- und Vertraulichkeitsbestimmungen sind von beiden Parteien einzuhalten.
§6 Leistungsumfang
6.1 Reveniu übernimmt die Kaltakquise (B2B) im Namen des Auftraggebers sowie weitere Leistungen basierend auf den jeweiligen gewählten Paketen im Rahmen der standardisierten Leistungen und Prozesse sofern nicht gesondert vereinbart.
§7 Nutzungsrechte
7.1 Der Auftraggeber bestätigt, dass er für alle, im Rahmen dieses Auftrages bereitgestellten Bild-und Wortmarken (z.B. Unternehmenslogo, Firmenname) die uneingeschränkten Nutzungsrechte besitzt und Reveniu bzw. die valuevntrs GmbH als Datenverarbeiter zur Nutzung dieser im Rahmen dieses Auftrages berechtigt.
7.2 Reveniu bzw. valuevntrs darf Bild- und Wortmarken sowie Performance-Metriken (Kenn- bzw. Referenzzahlen) ebenfalls auf den eigenen Webseiten und im Rahmen eigener Marketing- und Akquise-Aktivitäten auch über das Ende des Vertrages nutzen (Referenzkunden).
§8 Ergänzungen und Änderungen
8.1 Ergänzungen, Nebenabreden und Änderungen zu diesen Vertragsbedingungen vor und nach Vertragsschluss bedürfen der Schriftform.
§9 Schlussbestimmungen
9.1 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Inhalte des Vertrages davon unberührt.
9.2 Der Gerichtsstand ist Berlin. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Unternehmen
valuevntrs GmbH
Landsberger Allee 394 12681 Berlin
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